PRESSEMITTEILUNG 98/21 Düsseldorf, 04.Oktober 2021
Der Umweltausschuss im Landtag NRW hat heute zu drei Initiativen rund um die Themen Naturschutz und Flächenverlust beraten. Zur Anhörung zum Entwurf der Fraktionen von CDU und FDP zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), dem Antrag der GRÜNEN Fraktion zum Flächenschutz und der Anhörung zur Volksinitiative Artenvielfalt erklärt Norwich Rüße, naturschutzpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:
„Die geplanten Änderungen stellen einen großen Rückschritt auf Kosten von Natur und Umwelt dar. Anstatt den Naturschutz angesichts des drohenden Aussterbens zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zu stärken, schwächen die Regierungsfraktionen CDU und FDP den Naturschutz sogar noch. So will Schwarz-Gelb die wertvolle Arbeit der Naturschutzbeiräte mit Fristen für die Beteiligung erschweren. Diese Fristen sind für die ehrenamtlichen Beiräte kaum einzuhalten, ihre Mitarbeit bei relevanten Planungsprozessen extrem erschwert. Der in der Anhörung erneut von Naturschutzexperten formulierten Dringlichkeit, deutlich mehr für die Artenvielfalt zu tun, wird der schwarz-gelbe Gesetzentwurf überhaupt nicht gerecht. Es geht hierbei nicht vorrangig um Bürokratieabbau, sondern um den Erhalt der Artenvielfalt. CDU und FDP ignorieren Expertenwissen auf untragbare Art und Weise, aus den naturschutzfachlichen Stellungnahmen sind die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Da heißt in diesem Fall ganz klar: Die Landesregierung muss ihren Gesetzentwurf zurückziehen und in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden überarbeiten.
Gleichzeitig gibt die Landesregierung vor, den großen Handlungsbedarf angesichts des fortschreitenden Flächenverbrauchs anzuerkennen, zieht jedoch auch hier nicht die notwendigen Konsequenzen. Denn die Flächenpolitik von CDU und FDP setzt nicht an den richtigen Stellen, wie beispielsweise am Landesentwicklungsplan an. Stattdessen wollen sie mit der geplanten Änderung des Landesnaturschutzgesetzes die Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen – also ein wichtiges naturschutzrechtliches Instrument der Eingriffsregelung – für den Verlust an landwirtschaftlicher Fläche herhalten lassen. In unserem Antrag, den die beiden nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsverbände in der heutigen Anhörung vollumfänglich unterstützt haben, fordern wir stattdessen, den Flächenverlust endlich zu begrenzen, damit die Kompensation erst gar nicht nötig wird. Acker und Wiesen werden bislang unzutreffend als ,Frei‘-Flächen begriffen und sind bei Bauvorhaben reine Verfügungsmasse. Das muss sich dringend ändern. Wir fordern daher unter anderem ein eigenes Planzeichen für landwirtschaftliche Flächen, eine Bedarfsberechnung und die (Wieder-) Verankerung einer Höchstgrenze für den Flächenverbrauchals Ziel der Landesplanung im Landesentwicklungsplan.
Der Erfolg der Volksinitiative Artenvielfalt zeigt zudem: Natur- und Artenschutz sind längst keine Themen mehr, die nur Expertinnen und Experten erreichen, sondern die Gesellschaft als Ganzes. Das ist ein wichtiges Zeichen und ein eindringliches Signal die Politik. Die acht von der Volksinitiative formulierten Forderungen führen deutlich vor Augen, welchen zahlreichen Herausforderungen wir gegenüberstehen, wenn wir das fortschreitende Artensterben endlich stoppen wollen. CDU und FDP haben die Relevanz jedoch immer noch nicht erkannt. Das hat sich heute leider in beiden Naturschutz-Anhörungen gezeigt und spiegelt sich auch im Haushalt 2022 wider.“
Zusatzinfo: Unseren Antrag zum Flächenschutz finden Sie hier, den Gesetzentwurf von CDU und FDP hier.