Bundesregierung lässt Tiertransport-Verbot von EU prüfen, um nationale Spielräume auszuschöpfen
Berlin, 15. Februar 2025 – Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat der EU-Kommission gestern Eckwerte vorgelegt, um lebende Tiere bei Transporten aus der EU heraus besser zu schützen. Diese sollen in Brüssel auf europa- und handelsrechtliche Umsetzbarkeit geprüft werden. Das BMEL strebt an ein präventives Export-Verbot lebender Tiere in und durch Drittstaaten außerhalb der EU bundeseinheitlich zu regeln.
Dr. Zoe Mayer, Bundestagsabgeordnete für Bündnis 90/Die Grünen kommentiert: „Das sendet ein klares Zeichen in Richtung EU, dass solche Transporte von Bevölkerung und Mitgliedsstaaten nicht weiter gewünscht sind. Ich gehe davon aus, dass das BMEL-Konzept der Prüfung standhält, wie schon ein Fachgespräch der Grünen Bundestagsfraktion gezeigt hat. Nach der Wahl am 23. Februar muss die Umsetzung eines solchen Transport-Verbots im Hausaufgabenheft der nächsten Bundesregierung stehen, um unserer Verantwortung gegenüber den Tieren gerechter zu werden und dabei die uns im Bund zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen. Wir dürfen nicht tatenlos zulassen, dass sich solche Tragödien wie vergangenes Jahr an den Grenzen der EU mit Tieren aus Deutschland wiederholen. Wir Grüne setzen uns für eine deutliche Reduzierung von Lebendtiertransporten ein. Transporte aus Europa heraus wollen wir beenden, Wege der Umgehung durch neue Transitländer verhindern und dafür unsere nationalen Spielräume nutzen.“
Hintergrund der BMEL-Initiative sind die wiederholten Verstöße gegen den Tierschutz bei Tiertransporten, die sowohl innerhalb der EU als auch in Drittländer stattfinden und von der Zivilgesellschaft kritisiert werden.
„Obwohl Deutschland bereits im Sommer 2023 vorangegangen ist und durch das Zurückziehen von Veterinärbescheinigungen die Ausfuhr von Tieren in bestimmte Drittstaaten erschwert hat, reicht dies nicht aus, um die Probleme wirksam zu bekämpfen. Transportwege über andere EU-Staaten, die als Umgehungsländer fungieren, müssen ebenfalls unterbunden werden. Ich hoffe, dass auch auf europäischer Ebene entschlossene Maßnahmen ergriffen werden. Die laufenden Verhandlungen in Brüssel zur Änderung der EU-Tiertransportverordnung bieten hier die Möglichkeit dafür. Solange die EU nicht konsequent und wirksam gegen Tierschutz-Dumping vorgeht, müssen wir national tätig werden“, so Frau Mayer weiter.
Konkret wird geprüft, ob eine nationale Regelung geschaffen werden kann, die Tiertransporte in und durch Drittländer außerhalb der EU nur dann erlaubt, wenn von den betreffenden Ländern konkrete Tierschutzstandards für die Versorgung, Haltung, Betäubung und Schlachtung der Tiere zugesichert, rechtlich umgesetzt, wirksam eingehalten und kontrolliert werden. Man behält sich außerdem vor, die Einhaltung dieser Standards auch durch Tierschutz-Audits unabhängig im Drittstaat zu überprüfen.
„Die gesetzliche Umsetzung einer solchen einheitlichen und bundesweit geltenden Regelung hätte nicht nur das Potenzial die Genehmigungsbehörden der Bundesländer zu entlasten, sondern auch mehr Rechtssicherheit bei der Genehmigungspraxis zu schaffen, das Sammelstellen-hopping der Transporteure einzuschränken und damit einen wichtigen Schritt für mehr Tierschutz in Deutschland und Europa zu leisten.“
Dr. Zoe Mayer MdB (Bündnis 90/ Die Grünen)
Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft