Beschluss der Grünen Bundestagsfraktion vom 7. Juni 2011: Nutztierhaltung tiergerecht gestalten

Die LAG Mensch und Tier begrüßt den Beschluss der Grünen Bundestagsfraktion. Auch VerbraucherInnen fordern zunehmend eine artgerechte Haltung für Nutztiere. Seit 2002 ist der Tierschutz auch im Grundgesetz verankert. Doch viele der bestehenden gesetzlichen Vorgaben sind nicht ausreichend, um eine artgerechte Tierhaltung zu gewährleisten.

So drängen sich zumeist viel zu viele Tiere auf engstem Raum. Um zu verhindern, dass die Tiere sich gegenseitig verstümmeln, werden ihnen die Schnäbel oder Schwänze kupiert.

Durch die extreme Zucht auf Leistung nehmen Erkrankungen bei fast allen Tierarten zu. Besonders schlimm ist dies bei Puten, die aufgrund des übergroßen Brustmuskels am Ende der Mastzeit oft kaum noch gehen können.

Die Bundestagsfraktion hat nun ein Positionspapier beschlossen, in dem sie die aus ihrer Sicht dringend notwendigen Verbesserungen benennt:

  • Alle Tierarten benötigen mehr Platz, Tageslicht und Auslauf.
  • Die Verstümmelung der Tiere muss beendet werden. Voraussetzung dafür ist eine Verbesserung der Haltungsbedingungen.
  • Die maximale Transportdauer von Tiertransporten muss begrenzt werden.
  • In der Zucht von Hochleistungstieren muss Gesundheit mehr Bedeutung gewinnen.
  • Tötung und Betäubung dürfen nicht im Akkord und damit unter Zeitdruck erfolgen, damit keine lebenden Tiere in den    Schlachtprozess gelangen.
  • Die Rolle der Amtstierärzte als relevante Kontrollinstanz muss gestärkt werden.
  • Für Verbraucherinnen und Verbraucher muss auf tierischen Produkten erkennbar sein, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden.

Der ganze Beschluss ist abrufbar unter: https://www.gruene-bundestag.de/cms/beschluesse/dokbin/383/383072.nutztierhaltung.pdf