Postion und Handlungsleitfaden der LAG Mensch und Tier zu Pferden im Karneval
Von Anfang an hat der Schutz der Tiere bei den Grünen eine große Bedeutung. Dazu gehört das kritische Hinterfragen des Umgangs mit ihnen und die Abschaffung von Missständen.
Aufgrund unseres ethischen Verständnisses, betrachten wir auch den Einsatz von Pferden in Karnevalsumzügen grundsätzlich kritisch. Deutlich wird das durch die von uns Grünen erreichte Ergänzung des Grundgesetzes, Tierschutz als Staatsziel (Art. 20a GG).
Zum Schutz von Menschen und Pferden in Karnevalsumzügen, haben wir nach gründlicher Analyse des Sachstandes zu Karneval 2017 und nach Anhörung von Sachverständigen einen Maßnahmenkatalog entwickelt. Neben der konsequenten Umsetzung der bestehenden Gesetze fordern wir folgende weitreichende Kontrollen mit nachhaltigen Sanktionen bei Zuwiderhandlungen.
- Maßnahmenkatalog für Karnevalsveranstaltung mit Pferden
An erster Stelle steht die Prüfung der Eignung der teilnehmenden Pferde (geritten, gefahren, geführt), der Reiter und Gespannfahrer.
- Wer kontrolliert?
Das Landestierschutzverband NRW fordert, dass nur Tierärzte die Pferde überprüfen, die Erfahrung mit Pferden haben. Sollte eine es zu personellen Engpässen kommen, kann in Absprache mit den Ämtern beim Pferdesportverband Rheinland bzw. Pferdesportverband Westfalen eine Liste der Fachtierärzte für Pferde angefordert werden, die über einen großen Erfahrungsschatz verfügen.
Es empfiehlt sich außerdem über die Pferdesportverbände, Turnierrichter hinzu zu ziehen. Diese Richter sind in der Lage, Fehler bei der Ausrüstung zu erkennen, die zu gefährlichen Situationen führen und/oder Pferden Schmerzen zufügen.
- Was wird kontrolliert
-Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Tiertransporte
-Verfassungsprüfung der Pferde (z. B. Gelassenheit, Gesundheit)
-Ausrüstungskontrolle inkl. Kutschen vor und während des Zuges
-Qualifikation der Reiter/Fahrer
-Alkoholkontrollen bei mindestens 10 % der Reiter und Fahrer zuzüglich anlassbezogene Kontrollen auf Alkohol und Drogen
-Blutkontrollen bei den Pferden auf negatives Doping (Sedativa) bei mindestens 10 % der Pferde zuzüglich anlassbezogene Kontrollen
-Kontrolle der nötigen Formalia (Kutschenführerschein, GHP, Reiterpass etc.)
Darüber hinaus
-ist ein Ansprechpartner auf Seiten des Veranstalters (Vereine) einzusetzen, der die Verantwortung für die Einhaltung der formalen Regularien übernimmt, bei unvollständigen Papieren erfolgt der Auschluss der Gruppe.
-möchten wir den Kommunen Mittel an die Hand gegeben wissen, zur Kostenreduktion des Sicherheitsmehraufwandes bei dieser Art der Großveranstaltungen, wie sachkundige Kontrollen der Pferde und deren Ausrüstung durch z.B. Turnierrichter der FN. Diese sollten ggf. an die Veranstalter weitergereicht werden können.
-wünschen wir uns im Rahmen der rechtzeitigen Kommunikation bei Großveranstaltungen, wie dem rheinischen Karneval, einen wiederkehrenden, runden Tisch zwischen den involvierten Ämtern, Veranstaltern, Pferdehaltern, Tierschützern und den Räten, an dem selbstkritisch die oben genannte Abwägung von Nutzen und Belastung und Risiken diskutiert und die Verteilung der Haftung und der Kosten selbstverantwortlich geregelt wird.
-will die LAG mit diesen Forderungen mit allen Beteiligten in Gespräch bleiben.
- Qualifikation Pferde
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und weitere Vereinigungen bieten eine Vielzahl von Prüfungen für Pferde. Die Gelassenheitsprüfung (GHP) ist dafür ein Beispiel. In dieser Prüfung wird die Gelassenheit von Pferden in unerwarteten Situationen getestet. Zum Nachweis erhalten die Teilnehmer eine Urkunde mit Benotung.
- Qualifikation Reiter
Der Nachweis von 35 Reitstunden ist sinnvoll und sollte beibehalten werden. Die Reiter sollten zusätzlich mindestens die Prüfung zum Reiterpass bestanden haben. Beim Reiterpass wird u.a. das korrekte Reiten im Straßenverkehr überprüft.
- Qualifikation Fahrer
Kutschenführerschein oder Fahrabzeichen.
- Ausrüstungskontrolle
Unsichere Kutschen, falsch verschnallte Geschirre und Trensen (Kopfstücke) und unpassende Sättel erhöhen das Unfallrisiko.
- Zusammenfassung:
Pferdequalifikation: GHP FN
Reiterqualifikation: Mindestens Reiterpass FN + 35 Reitstunden in den vergangenen 12 Monaten
Fahrerqualifikation: Kutschenführerschein FN
Überprüfung: z.B. durch Turniertierärzte des Pferdesportverbände